Durchgangsarzt

Der Durchgangsarzt ist ein speziell ausgebildeter Unfallchirurg, der durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften beauftragt ist, durch Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle Unfallverletzte zu behandeln, das Heilverfahren zu überwachen und eventuelle Begutachtungen durchzuführen.

Wer ist dem Durchgangsarzt vorzustellen?

  • Alle arbeitsunfähigen Arbeitsunfallverletzten
  • Bei Wiedererkrankung auch alle arbeitsfähigen Verletzten
  • Verletzte, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche andauert

Wer ist von der Vorstellungspflicht befreit?

  • Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen (Vorstellung direkt beim Facharzt möglich)
  • Fälle des Verletztenartenverfahrens (besonders festgelegte schwere Verletzungen), die unverzüglich einem zugelassenen Krankenhaus zugewiesen werden sollen
  • Versicherte mit einer Berufskrankheit (Betriebsarzt)
  • Unternehmer, es sei denn, dass sie freiwillig versichert sind

Wer ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert?

  • Beamte, Soldaten, Angehörige der Bundespolizei
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften (z. B. Diakonissen, Schwestern vom DRK)
  • Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte und Apotheker bei selbständiger Tätigkeit (freiwillige Versicherung ist möglich)

Sprechzeiten Hagenow

Dienstag:        8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:    8.00 -  9.00 Uhr

Durchgangsarzt

Krankenhaus Hagenow
Telefon: 03883 736201

 

 

  • Oberärztin
  • Antje Becker
  • Sektionsleiterin Bereich Unfallchirurgie/ Durchgangsärztin im Krankenhaus Hagenow