Durchgangsarzt
Der Durchgangsarzt ist ein speziell ausgebildeter Unfallchirurg, der durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften beauftragt ist, durch Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle Unfallverletzte zu behandeln, das Heilverfahren zu überwachen und eventuelle Begutachtungen durchzuführen.
Wer ist dem Durchgangsarzt vorzustellen?
- Alle arbeitsunfähigen Arbeitsunfallverletzten
- Bei Wiedererkrankung auch alle arbeitsfähigen Verletzten
- Verletzte, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche andauert
Wer ist von der Vorstellungspflicht befreit?
- Verletzte mit isolierten Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen (Vorstellung direkt beim Facharzt möglich)
- Fälle des Verletztenartenverfahrens (besonders festgelegte schwere Verletzungen), die unverzüglich einem zugelassenen Krankenhaus zugewiesen werden sollen
- Versicherte mit einer Berufskrankheit (Betriebsarzt)
- Unternehmer, es sei denn, dass sie freiwillig versichert sind
Wer ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert?
- Beamte, Soldaten, Angehörige der Bundespolizei
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften (z. B. Diakonissen, Schwestern vom DRK)
- Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte und Apotheker bei selbständiger Tätigkeit (freiwillige Versicherung ist möglich)
Sprechzeiten Hagenow
Dienstag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 9.00 Uhr
Durchgangsarzt
Krankenhaus Hagenow
Telefon: 03883 736201